Nachtrag zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wirtschaftsunternehmen
NATURHEILKUNDE MIT
mit Sitz in Charvátova 1988/3, 110 00 Prag 1
Kennnummer: 086 49 162

eine Gesellschaft, die im öffentlichen Register des Stadtgerichts in Prag, Sektion H, eingetragen ist, einfügen
2292
für den Verkauf von Waren über ein Online-Geschäft im Internet unter www.naturamedicin.com, www.naturamedicin.cz, www.naturamedicin.eu

 

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
  1. Dieser Anhang baut auf Artikel III auf. III der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NATURAMEDICIN SE auf und
    regelt die Rechte und Pflichten der Interessenten an einer Mitgliedschaft im Club NATURAMEDICIN
    und der Mitglieder des Club NATURAMEDICIN.
  2. Der Club NATURAMEDICIN präsentiert ein Direktvertriebssystem, das sehr einfach und klar ist. Wenn Sie Mitglied im
    Mitglied im Club NATURAMEDICIN werden, haben Sie die Möglichkeit, Ihr eigenes Netz von
    Clubpartnern und Kunden aufzubauen und dafür Prämien zu erhalten.
  3. Der Club NATURAMEDICIN wird von einem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen betrieben und verwaltet, nämlich der NATURAMEDICIN SE (im Folgenden als „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ bezeichnet). Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwaltet die Datenbanken mit personenbezogenen Daten von Clubmitgliedern und Kunden zum Zweck der Erfüllung von deren Anfragen bezüglich der Bestellung und unterstützte Änderungen von Kundenkontodaten
  4. Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Mitgliedern des Clubs Verantwortliche ist NATURAMEDICIN SE, ID
    Nr.: 086 49 162 mit Sitz in Charvátova 1988/3, 110 00 Prag 1, Tschechische Republik.
    Kontaktinformationen: [email protected], mobil +420773574811.
MITGLIEDSCHAFT IM NATURAMEDICIN CLUB
  1. Mitglied im Club NATURAMEDICIN kann eine natürliche oder juristische Person werden, die als Unternehmer Produkte der NATURAMEDICIN SE vertreibt.
  2. Der Antragsteller auf Mitgliedschaft im Club NATURAMEDICIN muss zum Zeitpunkt der Übermittlung des Antrags auf Mitgliedschaft im Club Inhaber der entsprechenden öffentlichen Genehmigung des Staates sein, in dem er sein Geschäft (Handel) betreiben wird.
  3. Die geschäftliche (gewerbliche) Tätigkeit eines Clubmitglieds besteht darin, NATURAMEDICIN SE Produkte zu verkaufen und neue Kunden zu registrieren, um Prämien und Boni aus dem Vergütungsplan zu erhalten.
  4. Jeder, der dem Club beitreten möchte (z. B. ein Käufer), muss einen Mitgliedsbeitrag in der im Mitgliedsantrag angegebenen Höhe entrichten. Dies bedeutet den Erwerb einer Mitgliedschaft im E-Shop des Unternehmens.
  5. Der Verwalter prüft die Vollständigkeit des Antrags auf Mitgliedschaft im Club NATURAMEDICIN und die Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, die für die Aufnahme in den Club erfüllt sein müssen. Der Administrator hat das Recht, einen Antrag auf Mitgliedschaft im Club abzulehnen oder die Mitgliedschaft im Club jederzeit und ohne Angabe von Gründen auszusetzen.
  6. Wenn der Administrator den Antrag auf Mitgliedschaft im Club NATURAMEDICIN genehmigt, schickt er dem potenziellen Mitglied eine Bestätigung der Clubmitgliedschaft und weist ihm eine eindeutige Kennung zu.
  7. Die Mitgliedschaft im Club wird vererbt.
RECHTE UND PFLICHTEN EINES NATURAMEDICIN-CLUBMITGLIEDS
  1. Während der gesamten Dauer der Clubmitgliedschaft ist das Clubmitglied verpflichtet, über die entsprechende öffentliche Genehmigung des Landes zu verfügen, in dem er/sie seine/ihre Geschäftstätigkeit ausübt, die im Verkauf von NATURAMEDICIN SE-Produkten und der Kundenregistrierung besteht.
  2. Das Clubmitglied hat die Möglichkeit, über seine eindeutige Kennung oder über die eindeutige Kennung derjenigen Clubmitglieder, die über ihn Clubmitglied geworden sind, d.h. auf der Grundlage einer an das Clubmitglied gerichteten Anfrage, ausgewählte Waren aus dem Portfolio der NATURAMEDICIN SE an Kunden zu verkaufen.
    Recht auf Beauftragung
  3. Für jeden Artikel, der unter Verwendung einer eindeutigen Kennung verkauft wird, hat das Clubmitglied Anspruch auf eine Provision gemäß den unten aufgeführten Bedingungen oder wie vom Administrator im Vergütungsplan festgelegt. Der aktuelle Vergütungsplan ist in der BackOffice-Anwendung gespeichert.
  4. Der Anspruch auf die Provision entsteht mit der vollständigen Bezahlung der bestellten Ware. Der Provisionsanspruch erlischt in dem Verhältnis, in dem der Kaufvertrag über die bestellte Ware rückgängig gemacht, ein Rabatt oder eine sonstige Ermäßigung gewährt oder der Kaufpreis gestrichen wird. Maßgeblich für die Bestimmung der Provision ist der Preis der Ware oder Dienstleistung ohne Mehrwertsteuer und sonstige öffentliche Abgaben.
  5. Die Provision für einen bestimmten Kalendermonat ist spätestens am letzten Tag des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den die Provision fällig ist. Die Auszahlung der Provision steht unter dem Vorbehalt ihrer Abrechnung nach allgemein verbindlichen gesetzlichen Vorschriften. Der Administrator stellt dem Clubmitglied die Unterlagen für die Provisionsabrechnung spätestens am 15. Tag des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, für den die Provision fällig ist, über das BackOffice-Konto des Clubmitglieds zur Verfügung.
  6. Das Clubmitglied hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten oder Auslagen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Befugnisse entstanden sind, mit Ausnahme der Kommission.
    Sonstige Rechte und Pflichten eines Clubmitglieds
  7. Nach Genehmigung seines Mitgliedsantrags erhält das Clubmitglied ein Registrierungspaket mit Nahrungsergänzungsmitteln und Büroausstattung - BackOffice im PC und mobile Anwendung für seine Aktivitäten.
  8. Das Clubmitglied hat das Recht, eine Stammstruktur von neuen Kunden und Clubmitgliedern aufzubauen, die er direkt unter sich registriert und erhält eine Provision aus der ersten, zweiten und dritten Linie seiner Kunden und Clubmitglieder und die Möglichkeit, den Verkauf von Produkten gegen eine Gebühr zu vermitteln und so seine Vertriebskette aufzubauen.
  9. Die Verantwortung und die Kosten, die mit der Schaffung und Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Geschäftstätigkeit (Handelstätigkeit) verbunden sind, trägt allein das Clubmitglied.
  10. Ein Clubmitglied kann und darf nicht im Namen der NATURAMEDICIN SE handeln.
  11. Ein Mitglied des Clubs handelt immer für sich selbst und trägt die volle rechtliche Verantwortung für seine Handlungen.
  12. Ein Mitglied des Clubs ist verpflichtet, die Gesetze der Länder einzuhalten, in denen es seine Geschäftstätigkeit ausübt.
  13. Ein Mitglied des Clubs ist verpflichtet, während und nach seiner Mitgliedschaft im Club über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft im Club bekannt werden und die nicht öffentlich zugänglich sind, Stillschweigen zu bewahren, d.h. insbesondere über alle Produktions-, Liefer-, Preis-, Betriebs-, Organisations-, Geschäfts- und sonstigen Informationen, die die Tätigkeit und Stellung des Verwalters betreffen.
  14. Ein Clubmitglied ist verpflichtet, auf den guten Namen des Verwalters zu achten, alle Handlungen zu unterlassen, die diesem Namen schaden könnten, oder Informationen zu veröffentlichen, über die er zur Geheimhaltung verpflichtet ist, sowie andere Handlungen, die dem Verwalter schaden könnten.
  15. Das Clubmitglied ist verpflichtet, dem Verwalter unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Verwalters, die Kundenbetreuung, die Wahrung des Ansehens des Verwalters von Bedeutung sind oder aus denen ihm ein Schaden drohen könnte.
  16. Ein Clubmitglied ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft im Club mitgeteilt werden oder zu denen es anderweitig Zugang erhält, vertraulich zu behandeln, es sei denn, ihre Weitergabe an Dritte ist für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen des Clubmitglieds erforderlich.
  17. Das Clubmitglied verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft im Club erhobenen personenbezogenen Daten im Einklang mit allgemein verbindlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden „Verordnung“) zu verarbeiten. Insbesondere verpflichtet sich das Clubmitglied, personenbezogene Daten im Einklang mit den in der Verordnung festgelegten Grundsätzen zu verarbeiten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem Risiko des Missbrauchs personenbezogener Daten angemessen ist. Das Clubmitglied verpflichtet sich, alle anderen Verarbeiter personenbezogener Daten zu verpflichten, das Gleiche zu tun. Das Clubmitglied ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die es im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft im Club erhalten hat, unverzüglich nach Wegfall der Gründe für die Verarbeitung der Daten zu löschen oder auf andere Weise dauerhaft zu entfernen, es sei denn, ein spezielles Gesetz sieht etwas anderes vor oder es gibt eine andere Rechtsgrundlage für die weitere Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten.

  18. Das Mitglied ist verpflichtet, den von der NATURAMEDICIN SE festgesetzten Jahresbeitrag zu zahlen. Durch die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags behält das Clubmitglied den Status eines aktiven Mitglieds und kann sein Netzwerk weiter ausbauen.
  19. Jedes Mitglied des Clubs muss seine Mitgliedschaft zum einjährigen Jubiläum seines Vertrags erneuern, indem es den jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlt. Wenn es seine Mitgliedschaft erneuert, kann es sein Netzwerk weiter ausbauen. Wenn er seine Mitgliedschaft nicht erneuert, verliert er die Möglichkeit, sein Mitgliedernetzwerk aufzubauen und kann keine Erneuerungen von dem Mitgliedernetzwerk erhalten, das er aufgebaut hat. Er wechselt in den Kundenstatus.
  20. Zahlt ein Clubmitglied die Jahresgebühr nicht rechtzeitig und nach Ablauf eines Jahres, wird es erneut als Clubmitglied registriert. Er verliert jedoch sein etabliertes Netzwerk. Er wird direkt unter der NATURAMEDICIN SE oder dem Clubmitglied, das ihn angemeldet hat, registriert.
  21. Der Jahresbeitrag ist spätestens zwei Tage vor dem Jahrestag der Aufnahme des Mitglieds in den Club zu entrichten.
  22. Der Verwalter behält sich das Recht vor, Clubmitglieder nicht an die Erneuerung ihrer Mitgliedschaft zu erinnern.
    Kundenregistrierung
  23. Die Kunden werden von den Clubmitgliedern unter Verwendung ihrer eindeutigen Kennung registriert. Die Registrierung selbst erfolgt durch den Administrator. Der Administrator behält sich das Recht vor, einen Kunden nicht zu registrieren.
  24. Wenn der Kunde mehr als 12 Monate hintereinander keine Produkte von NATURAMEDICIN SE bestellt hat, kann die Registrierung ungültig werden.
  25. Sie können Ihre Registrierung auch löschen, indem Sie einen Löschungsantrag an [email protected] senden. Das Konto eines Kunden, das auf seinen Antrag hin gelöscht wurde, kann nicht wiederhergestellt werden.
  26. Die Registrierung des Kunden kann auch durch einseitiges Handeln des Verwalters gelöscht werden, wenn ein Verstoß gegen die Grundsätze vorliegt, auf denen der NATURAMEDICIN Club und der Vergütungsplan beruhen, oder wenn die Registrierung des Kunden die berechtigten Interessen des Verwalters gefährdet. Das Konto eines Kunden, das aufgrund dieser Bestimmung gelöscht wurde, kann nicht wiederhergestellt werden.
  27. Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwaltet die folgenden personenbezogenen Daten des Clubmitglieds:
    a) Name
    b) Nachname
    c) Name des Unternehmens
    d) Geburtsdatum/Ausweisnummer/Ausweisnummer
    e) Mobiltelefonnummer
    f) Rechnungsadresse/Lieferadresse
    g) E-Mail Adresse
    h) Kontonummer und Bankverbindung
    i) Kennwort
DER BEGINN DER MITGLIEDSCHAFT
  1. Die Mitgliedschaft im NATURAMEDICIN-Club ist beendet:
    a) jederzeit auf Antrag eines Mitglieds, der an [email protected] zu richten ist, um die Mitgliedschaft zu beenden,
    b) die nicht fristgerechte Zahlung des Jahresbeitrags,
    c) wenn mehr als 12 Monate hintereinander kein NATURAMEDICIN SE-Produkt unter Verwendung der Club-Mitgliedsnummer verkauft worden ist,
    d) einseitige Maßnahmen des Verwalters, wenn ein Verstoß gegen die Grundsätze, auf denen der NATURAMEDICIN Club und der Vergütungsplan beruhen, oder eine Verletzung der Pflichten eines Clubmitglieds vorliegt oder wenn die Registrierung und/oder die Aktivitäten eines Clubmitglieds die berechtigten Interessen des Verwalters gefährden.
  2. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft verliert ein Clubmitglied seinen Kundenstamm und seine Clubmitglieder.
  3. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft gemäß den Buchstaben a), b) und d) ist die Beendigung der Mitgliedschaft unwiderruflich.
  4. Clubmitglieder, deren Mitgliedschaft gemäß Buchstabe c) erloschen ist, können die Mitgliedschaft erneut beantragen. Der Verwalter kann auf Antrag eines solchen Clubmitglieds das bestehende Netz von Kunden und Clubmitgliedern erneuern, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine solche Erneuerung.
  5. Ein Clubmitglied, dessen Mitgliedschaft erloschen ist, ist verpflichtet, dem Verwalter alle Materialien zurückzugeben, die er im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft im Club für seine Tätigkeit erhalten hat, und sie zu vernichten oder nicht zu verbreiten und sie Dritten nicht zugänglich zu machen, wenn ihre Beschaffenheit dies nicht zulässt.
LETZTE VORBEREITUNGEN
  1. Der Wortlaut dieses Nachtrags kann durch den Verwalter geändert oder ergänzt werden. Diese Bestimmung berührt nicht die Rechte und Pflichten, die während der Geltungsdauer der vorherigen Fassung des Nachtrags entstanden sind. Wenn ein Clubmitglied mit einer Änderung des Nachtrags nicht einverstanden ist, kann es jederzeit die Beendigung seiner Mitgliedschaft im Club verlangen. Tut er dies nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Veröffentlichung der neuen Fassung des Nachtrags, so gilt die unwiderlegbare rechtliche Vermutung, dass er seine Mitgliedschaft im Club beibehalten möchte, und seine Rechte und Pflichten werden ab dem Datum des Inkrafttretens der neuen Fassung des Nachtrags durch diese geregelt.
  2. Weitere Rechte und Pflichten des Clubmitglieds, einschließlich etwaiger zusätzlicher Vergütungen und deren Zahlungsmodalitäten, sind im Vergütungsplan festgelegt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den in diesem Anhang enthaltenen Regelungen und dem Vergütungsplan hat dieser Anhang Vorrang.
  3. Der Verwalter hat die Möglichkeit, den Vergütungsplan jederzeit zu ändern. Eine Änderung des Vergütungsplans tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung oder dem darin angegebenen Datum in Kraft. Für Beziehungen, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderung des Vergütungsplans entstanden sind, gilt der Text des Vergütungsplans, der zum Zeitpunkt des Entstehens des Rechtsverhältnisses in Kraft war, das durch ihn geregelt wird.
  4. Bei Unstimmigkeiten in der Übersetzung der Sprachfassungen gilt die Fassung in tschechischer Sprache.

Prag, 1. Mai 2023

Im Namen von NATURAMEDICIN SE
Bohuslav Větrovský
Mitglied des Verwaltungsrats

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